Einwohnermeldeamt Auskunft Horst (holstein)

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Einwohnermeldeamt24 Horst (holstein)
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist? 
Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Horst (holstein) Daten der gesuchten Person

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Ihre Daten

Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
Datenschutz
Wir verweisen hiermit nochmals ausdrücklich auf unsere Datenschutzerklärung, Abschnitt Bestellbearbeitung.

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FAQ

Kann ich meine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt per Post erledigen?

Ja, in vielen Fällen ist eine Abmeldung per Post möglich:

  • Senden Sie das ausgefüllte Abmeldeformular mit einer Kopie Ihres Ausweisdokuments.
  • Erkundigen Sie sich vorab, ob zusätzliche Unterlagen erforderlich sind.
  • Bei Umzug ins Ausland ist oft eine persönliche Abmeldung erforderlich.
Was ist eine Auskunftssperre?

Eine Auskunftssperre ist eine Schutzmaßnahme, die verhindert, dass das Einwohnermeldeamt Auskünfte über eine bestimmte Person erteilt. Wichtige Punkte sind:

  • Sie wird auf Antrag der betroffenen Person eingerichtet.
  • Gründe können Gefährdungen der Person oder ihrer Angehörigen sein, z.B. bei Stalking oder Bedrohungen.
  • Die Sperre gilt in der Regel für zwei Jahre und kann verlängert werden.
  • Auch bei bestehender Sperre können Behörden in begründeten Fällen Auskünfte erhalten.
  • Privatpersonen oder Unternehmen erhalten keine Auskünfte, wenn eine Sperre vorliegt.
Welche Aufgaben erfüllt das Einwohnermeldeamt?

Das Einwohnermeldeamt hat folgende Hauptaufgaben:

  • An-, Um- und Abmeldungen bearbeiten
  • Melderegister führen und aktualisieren
  • Meldebescheinigungen ausstellen
  • Auskünfte aus dem Melderegister erteilen
  • Bei der Organisation von Wahlen unterstützen
  • Personalausweise und Reisepässe beantragen und ausgeben
Wie aktuell sind die Daten im Melderegister?

Die Aktualität der Daten im Melderegister hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Grundsätzlich sollten die Daten sehr aktuell sein, da Bürger gesetzlich verpflichtet sind, Änderungen zeitnah zu melden.
  • Umzüge müssen innerhalb von zwei Wochen gemeldet werden.
  • Andere Änderungen (z.B. Namensänderungen) werden in der Regel unmittelbar erfasst.
  • Die tatsächliche Aktualität kann variieren, wenn Bürger Änderungen nicht rechtzeitig melden.
  • Behörden tauschen Daten regelmäßig aus, um die Aktualität zu verbessern.
  • Bei Anfragen wird das Datum der letzten Aktualisierung oft mit angegeben.
Wird die gesuchte Person über die Anfrage informiert?

Die Information der gesuchten Person hängt von der Art der Auskunft ab:

  1. Einfache Melderegisterauskunft:

    • Die Person wird in der Regel nicht informiert.
    • Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Information.
  2. Erweiterte Melderegisterauskunft:

    • Die betroffene Person muss über die erteilte Auskunft und den Empfänger informiert werden.
    • Dies geschieht in der Regel schriftlich durch das Einwohnermeldeamt.
  3. Behördliche Anfragen:

    • Bei Anfragen von Behörden erfolgt meist keine Information der betroffenen Person.
  4. Bei Auskunftssperren:

    • Wenn eine Anfrage trotz Auskunftssperre erfolgt, wird die betroffene Person in der Regel informiert.
  5. Sonderregelungen:

    • In einigen Bundesländern gibt es Regelungen, die eine Information auch bei einfachen Auskünften vorsehen.
    • Die genauen Bestimmungen können je nach Bundesland und Gemeinde variieren.
Einwohnermeldeamt Horst (Holstein)

Horst ist eine Gemeinde im Kreis Steinburg in Schleswig-Holstein. Sie ist Verwaltungssitz des Amtes Horst-Herzhorn.

Bundesland Schleswig-Holstein
Kreis Steinburg
Einwohner 5754 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl 25358
Vorwahlen 04121, 04126
Adresse der Amtsverwaltung Elmshorner Straße 27, 25358 Horst (Holstein)

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Ist die Person verstorben oder ins Ausland verzogen, teil das Amt dies auch mit. Für den seltenen Fall, dass eine Person absichtlich untergetaucht ist oder sich versehentlich nicht umgemeldet hat, teilt das Amt mit, das die neue Adresse nicht bekannt ist.